Airliner
Ihre Ansprechpartnerin für Airliner:

Frau Noack
| +49(0)8295 9697-16
Airliner-Beratungsstelle* der Steuerkanzlei Noack in 27404 Rhade (zwischen Hamburg und Bremen)
* Weitere Beratungsstelle i.S.v. § 34 Abs. 2 StBerG
Durchwahl: 08295 / 96 97 12 oder 04287 / 343 0000 Fax 04287 / 343 0001
» Hier finden Sie die Einkommenssteuer Checkliste für Airliner
Steuerberatung für Airliner – Piloten und Flugbegleiter
Mit mittlerweile über 10 Jahren Erfahrung sind wir mit unserer Beratungsstelle in Rhade (gelegen zwischen Hamburg und Bremen) spezialisiert auf die Steuerberatung für Airliner (Piloten und Flugbegleiter) – vertrauen Sie auf unser Expertenwissen.
Durch die Grundsätze des neuen steuerliche Reisekostenrechts (in Kraft getreten ab 01.01.2014; vgl. BMF-Schreiben v. 24.10.2014) sind viele neue Aspekte für Airliner zu beachten. Insbesondere die Frage der ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) bei fliegendem Personal muss stets genau geprüft werden und hat große Auswirkungen auf die Höhe der abziehbaren Werbungskosten. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass an einem Flughafen keine erste Tätigkeitsstätte vorliegen sollte. Auch ein Flugzeug kann keine erste Tätigkeitsstätte darstellen, da es sich nicht um eine ortsfeste Einrichtung handelt.
Allerdings gibt es auch zur Frage der Abziehbarkeit von Verpflegungsmehraufwand zwischenzeitlich einige Sonderregelungen (vgl. BayLfSt, Vfg. v. 15.2.2016).
Auch die steuerliche Anerkennung von Ausbildungskosten eines Berufspiloten als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (Verlustfeststellung) ist eine der Kernkompetenzen unseres Expertenteams. Hier erwarten wir mit großer Spannung die Entscheidungen des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 23, 24/14. Es ist die Frage zu entscheiden, ob ein Abzugsverbot von Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, dass zugleich eine Erstausbildung vermittelt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Frage hatte der BFH mit Beschluss vom 17.07.2014 (Az. VI R 2/12) dem BVerfG zur Entscheidung vorgelegt.
Bei all diesen steuerlich komplexen Fragen sind wir immer auf dem neusten Stand, sodass wir das Optimum für Sie als Airliner aus Ihrer steuerlichen Situation herausholen können.
Wir helfen Ihnen bei der korrekten Auswertung Ihrer Dienstpläne. So verlieren Sie keine Werbungskosten mehr und sparen Steuern. Gerne übermitteln wir Ihnen unser Excel Tool zur Erfassung Ihrer Dienstpläne. Alternativ nutzen wir ein digitales Auswertungs-Tool zur Erfassung und Auswertung Ihrer PDF Dienstpläne nach Krankheit, Urlaub, Training, Simulator-Einsatz u.v.m. Wie berechnen automatisch Ihren Verpflegungsmehraufwand, Ihre Fahrtkosten, die Reinigungskosten und Trinkgelder.
Unsere Leistungen für Piloten und Flugbegleiter:
- Steuerberatung für Piloten und Flugbegleiter
- Strategische Steuerplanung/-vermeidung und -gestaltung
- Anfertigung von Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Kommunikation mit Finanzbehörden
- Berücksichtigung von privaten Lebenssituationen (Familienstand, Immobilien, Erbe, Kapitalanlagen)
- Beratung bei Auslandswohnsitz (Hin- oder Wegzug)
- Reisekostenregelungen/Reisekostenrecht
- Beratung bei beschränkter/ unbeschränkter Steuerpflicht, DBA Anwendung